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Sexarbeit

Sexarbeit ist in Deutschland legal!

Sexarbeit war bereits vor dem Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2002 legal. Seit Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes haben sich die Rahmenbedingungen für Sexarbeiter*innen durch einen geklärten Rechtsstatus spürbar verbessert. Das neue Prostituiertenschutzgesetz von 2017 dagegen erhöht die Hürden für eine Tätigkeit in der Branche Sexarbeit, da Prostituierte sich nun namentlich bei Behörden anmelden und (pflicht-)beraten lassen müssen. Viele haben große Angst um ihre Daten und ein ungewolltes Outing, insbesondere Mütter von schulpflichtigen Kindern. Es ist zu befürchten, dass einige in Nischen und versteckte Formen der Sexarbeit abgewandert sind.

KASSANDRA bietet Informationen und Beratung, um eigenständige Entscheidungen zu unterstützen. Sexarbeiter*innen arbeiten in der Regel selbstständig und betreiben somit ihr eigenes Geschäft, mit allen Rechten und Pflichten. Wir bieten Unterstützung, die sich an den spezifischen Bedürfnissen der in dieser Branche Tätigen orientiert und (er-)klären Fragen rund ums Geschäft, zu Sicherheit, Gesundheit und den gesetzlichen Regelungen.

Sexarbeit ist legal, wird aber durch verschiedene Gesetze reguliert. Die Rechtslage ist komplex… lies weiter und/oder frag´ uns:

Arbeiten

in Deutschland - in Bayern - in Nürnberg

Bei Fragen rund um die Arbeit kannst Du Dich jederzeit an KASSANDRA wenden: KASSANDRA berät anonym und kostenlos. Persönlich, online oder telefonisch.

Hier sind einige grundlegende Informationen zur Übersicht zusammengefasst.

Seit 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) deutschlandweit in Kraft. Hier findest Du den Gesetzestext.

Sexarbeit ist in Deutschland eine legale Tätigkeit für alle EU-Bürger*innen und für Menschen, die mit deutschen Bürger*innen verheiratet sind. Wenn Du selbst nicht aus der EU kommst, aber mit einem EU-Bürger oder EU-Bürgerin aus einem anderen EU-Land verheiratet bist, darfst Du nur in dessen Herkunftsland arbeiten.

Wenn Du als Sexarbeiter*in EU-Bürger*in bist oder mit einem/einer deutschen Bürger*in verheiratet bist (was in Deutschland auch für Trans- oder Queer-Menschen legal ist), musst Du keine Angst vor Polizeikontrollen haben. Du kannst Dich bei Gewalt, Ausbeutung oder in Notfällen jederzeit an die Polizei (Telefon 110) wenden. Du hast das Recht, dass ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin zum Gespräch hinzugezogen wird, und Du hast das Recht, dass eine Fachberatungsstelle wie z.B. KASSANDRA hinzugezogen wird. Unterschreibe grundsätzlich nie Papiere, wenn Du nicht verstehst, was darin steht.

In Deutschland hat die Polizei das Recht auf Zutritt zu allen Orten der Prostitution und darf Kontrollen oder Razzien durchführen. Falls Deine Papiere nicht für eine Arbeit in Deutschland gültig sind, kannst Du Schwierigkeiten bekommen. Grundsätzlich gilt, dass Du bei einer Kontrolle nur Angaben zur eigenen Person machen musst, also darüber, was im Personalausweis oder Pass steht. Einen Flyer mit Informationen zu Polizeikontrollen findest Du im Downloadbereich.

Mit einem Touristenvisum (wenn Du z.B. aus Lateinamerika, Asien oder Afrika kommst), darfst Du nicht arbeiten. Wenn Du es doch tust, arbeitest Du illegal und musst damit rechnen, dass Du bei einer behördlichen Kontrolle in Schwierigkeiten gerätst.

Für Menschen, die sich länger als 6 Monate gewöhnlich in Deutschland aufhalten (ständiger Aufenthalt), besteht eine Krankenversicherungspflicht. Besonders für selbstständig Tätige ist dies häufig mit vielen Fragen verbunden. Falls Du aus einem EU-Land nur zum Arbeiten nach Deutschland kommst und hier keinen festen Wohnsitz hast, kannst Du die EHIC (European Health Inscurance Card) nutzen, die meist sehr viel preisgünstiger ist, als eine deutsche Privat- oder Gesetzliche Versicherung in Deutschland.

Für sexuelle Dienstleistungen kann in Tageszeitungen und speziellen Magazinen geworben werden. Ein Großteil der Werbung findet über das Internet statt.

Kassandra-Bayern-Karte

Auch Arbeitsplätze in der Sexarbeit lassen sich über das Internet finden. Arbeitsplätze in dieser Branche können sehr unterschiedlich sein. Manche sind ausbeuterisch. Wenn Du wissen möchtest, ob die Bedingungen an Deinem aktuellen Arbeitsplatz im Rahmen des Üblichen sind, kannst Du uns fragen.

Falls jemand etwas gegen Deinen Willen tut, oder falls jemand Dir Dein Geld oder den Großteil Deines Einkommens wegnimmt, können wir Dir dabei helfen, diese Situation zu verändern. Niemand, egal wo er oder sie arbeitet, muss hinnehmen, dass jemand sie schlecht behandelt, weder Bordellbetreiber*in, Partner*in noch Kunde oder Kundin.

In Nürnberg (im Bundesland Bayern) gibt es keine Pauschal- oder Sonderbesteuerung für Prostituierte. Jede*r Selbständige muss beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen und am Ende eines Geschäftsjahres eine Steuerklärung abgeben.

Wenn Du eine bestimmte Zeit lang in Deutschland Steuern bezahlt hast, hast Du Leistungsansprüche an die Agentur für Arbeit und kannst unter bestimmten Umständen eine Ausbildung oder Umschulung finanziert bekommen. Auch diesbezüglich können wir Dir erklären, wie das funktioniert und Dich zu den Ämtern begleiten.

Im Gesundheitsamt Nürnberg bekommst Du kostenlos und anonym Untersuchungen und ggf. Behandlung von sexuell übertragbaren Infektionen. Sexarbeiter*innen können sich zudem mit Verhütungsfragen oder Beschwerden im Intimbereich an das Gesundheitsamt Nürnberg wenden. Wenn Du z.B. ein Rezept für die Antibabypille brauchst, eine Hepatitis-Schutzimpfung oder auch einen Schwangerschaftstest machen möchtest bist Du hier ebenso richtig, wie wenn Du Beratung zu einem Schwangerschaftsabbruch suchst. Du brauchst keine Krankenversicherung und kein Geld. Weitere Informationen findest du unter
https://www.nuernberg.de/internet/gesundheitsamt/aids_beratungsstelle.html

Arbeitsorte

für Sexarbeiter*innen

Für Nürnberg und die umliegenden Ortschaften (Fürth, Erlangen, Schwabach) gilt eine Verordnung zum Verbot der Prostitution. Diese regelt, wie und wo der Sexarbeit nachgegangen werden darf:

  • Es gibt einen Sperrbezirk, innerhalb dessen Sexarbeit und auch die „Anbahnung“ (die Kontaktaufnahme zu potentiellen Kunden) generell verboten ist. Die Sperrbezirksverordnung und ein Stadtplan mit Lage des Nürnberger Sperrbezirks stehen im Downloadbereich zur Verfügung.
  • In Nürnberg, Fürth und Erlangen findet Prostitution hauptsächlich in Modellwohnungen und FKK-Clubs statt. In Modellwohnungen zahlen Sexarbeiter*innen in der Regel Tages- oder Wochenmieten. In den FKK-Clubs zahlen Sexarbeiter*innen ebenso wie die Kunden einen Tageseintritt, können dafür in der Regel Essen und alkoholfreie Getränke frei konsumieren und die vorhandenen Räumlichkeiten nutzen.
  • Darüber hinaus gibt es die historisch älteste Bordellstraße Deutschlands, die Frauentormauer in Nürnberg. Sie besteht aus 17 Häusern, in denen Sexarbeiter*innen Miete bezahlen und arbeiten, wann und wie sie möchten.
  • TS- oder queere Sexarbeiter*innen nutzen meistens Appartements, häufig gemeinsam mit weiblichen Sexarbeiterinnen.
  • Female + trans/queer Sexworkers findet man auf Plattformen wie z.B. www.ladies.de, www.poppen.com, oder www.kaufmich.com
  • Jungs arbeiten eher in Cruising-Areas oder bahnen ihre Kundenkontakte in einschlägigen Lokalen an.
  • Male Escorts findet man z.B. über https://www.hunqz.com/escorts
Auch bei Fragen hierzu kannst Du Dich immer gerne an uns wenden.
 
Hier findest du die gesetzlichen Informationen zum Sperrbezirk in Nürnberg und Fürth:

Gesetzliches

Am 01.07.2017 trat bundesweit das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft. Es sieht weitreichende Änderungen für die Ausübung der Prostitution und den Betrieb von Prostitutionsstätten vor. Das ProstSchG hat für viele Unsicherheiten gesorgt. Wir haben hierzu Beratungserfahrung und helfen Dir gerne mit Deinen Fragen

für Sexarbeiter*innen

Zu Prostitution zählen auch z.B. Dominas, Escorts, Tandra-Massagen, Sexualbegleitung, erotische Massagen – egal ob die Tätigkeit regelmäßig oder nur gelegentlich ausgeführt wird. Nur wer offiziell als Sexarbeiter*in gemeldet ist, darf arbeiten.

Im Folgenden sind einige wichtige Informationen von der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zusammengefasst.

Wenn Sie als Prostituierte oder als Prostituierter tätig sind oder eine solche Tätigkeit aufnehmen wollen, müssen Sie vor der Anmeldung der Tätigkeit persönlich eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen und diese in regelmäßigen Abständen wiederholen.

Die gesundheitliche Beratung müssen

  • Personen ab 21 Jahren mindestens alle 12 Monate und
  • Personen unter 21 Jahren mindestens alle sechs Monate

wiederholen. Die gesundheitliche Beratung darf nur das Gesundheitsamt durchführen. Die gesundheitliche Beratung erfolgt vertraulich und umfasst insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogenmissbrauchs. Über die gesundheitliche Beratung wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.

Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter. Ohne gesundheitliche Beratung können Sie sich nicht anmelden und ohne Anmeldung dürfen Sie als Prostituierte oder als Prostituierter nicht tätig sein.

Für die gesundheitliche Beratung müssen Sie beim Gesundheitsamt eine Gebühr von 35 Euro bezahlen.

Sie müssen sich vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich bei der Behörde anmelden, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihre Tätigkeit vorwiegend ausüben wollen.

Für die Anmeldung brauchen Sie die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung. Bei der Anmeldung erhalten Sie wichtige Informationen zur und eine Beratung über die Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung (Anmeldebescheinigung). Die Anmeldebescheinigung ist bei der Ausübung der Tätigkeit stets mitzuführen. Ohne Anmeldebescheinigung dürfen Sie als Prostituierte oder als Prostituierter nicht tätig sein. Wer ohne gültige Anmeldebescheinigung der Prostitution nachgeht, muss eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro bezahlen.

Die Anmeldebescheinigung gilt

  • für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren zwei Jahre
  • für anmeldepflichtige Personen unter 21 Jahren ein Jahr

Sie kann nach Ablauf ihrer Gültigkeit verlängert werden.

Für die Anmeldebescheinigung müssen Sie bei der Behörde eine Gebühr von 35 Euro bezahlen. Sie können sich zusätzlich eine Aliasbescheinigung ausstellen lassen. Sie enthält statt Ihres Vor- und Nachnamens einen selbst gewählten Alias, also einen von Ihnen gewählten Namen, den Sie bei Ihrer Tätigkeit verwenden. Wenn Sie die Aliasbescheinigung bei Ihrer Tätigkeit mitführen, dann müssen Sie die Anmeldebescheinigung nicht dabei haben. Für die Aliasbescheinigung müssen Sie bei der Behörde eine weitere Gebühr von 35 Euro bezahlen.

Informationen zur gesundheitlichen Beratung sowie zur Anmeldung für Prostituierte finden Sie auch im mehrsprachigen Informationsflyer für Prostituierte des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Dieser dient dazu, die in der Prostitution tätigen Personen über die Neuregelungen des zum 01.07.2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetzes zu informieren und ihnen den Zugang zu den zuständigen Behörden zu erleichtern.

Eine Übersicht der gesundheitlichen Beratungsstellen, Anmeldestellen und Erlaubnisstellen in Bayern ist auf folgender Seite zu finden: https://www.stmas.bayern.de/prostituiertenschutzgesetz/index.php#sec4

 

für Betreiber*innen

Als Betreiber*in einer Prostitutionsstätte gilt, wer sexuelle Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder mindestens einer Person Räumlichkeiten zu Ausübung von Prostitution zu Verfügung stellt (auch Autos, Studios, Agenturen oder Veranstaltungen). Ausgenommen sind Sexarbeiter*innen, die alleine in der eigenen Wohnung arbeiten.

Im Folgenden sind einige wichtige Informationen von der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zusammengefasst.

Haben Sie bereits vor dem 01.07.2017 ein Prostitutionsgewerbe betrieben, dann haben Sie dies der zuständigen Behörde bis spätestens zum 01.10.2017 anzuzeigen und einen Erlaubnisantrag bis spätestens zum 31.12.2017 nachzureichen.

Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt.

Als Prostitutionsgewerbe gilt der Betrieb von Prostitutionsstätten, das Bereitstellen von Prostitutionsfahrzeugen, die Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen sowie der Betrieb von Prostitutionsvermittlung.

Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind insbesondere die Vorlage eines Betriebskonzepts für das Prostitutionsgewerbe und die Zuverlässigkeit des Betreibers oder der Betreiberin. Das Prostituiertenschutzgesetz stellt zudem Mindestanforderungen an Prostitutionsgewerbe je nach Gewerbeart.

Die Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung und die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs unterliegen einer zusätzlichen Anzeigepflicht.

Betreiber dürfen nur Prostitutierte mit gültiger Anmeldebescheinigung bei sich arbeiten lassen. Zudem müssen sie täglich dokumentieren wer wann bei ihnen gearbeitet hat. Außerdem müssen sie alle Verträge und Vereinbarungen dem Mieter*innen schriftlich geben. Darüber hinaus müssen sie Kondome und Gleitgeil bereitstellen.

Eine Übersicht der gesundheitlichen Beratungsstellen, Anmeldestellen und Erlaubnisstellen in Bayern ist auf folgender Seite zu finden:

https://www.stmas.bayern.de/prostituiertenschutzgesetz/index.php#sec4

Gesundheit

und Prävention

Die HIV/STI- und Suchtprävention ist eine unserer Hauptaufgaben. Wir informieren Menschen, die in der Sexarbeit tätig sind, über alle für sie relevanten Themen. So können sie ihre Arbeit selbstbestimmt und sicher gestalten.

Eine von KASSANDRA angebotene Präventionsstrategie ist die berufliche Professionalisierung. Dazu gehört das Wissen um Ansteckungsrisiken von HIV/STIs und Vermittlung von Strategien zur praktischen Umsetzung von sicheren Sexualpraktiken. Sexarbeiter*innen, die gut über Gesundheitsrisiken informiert sind (und sich nicht in einer akuten finanziellen Notsituation befinden), achten auf ihre sexuelle Gesundheit und wenden Präventionsmaßnahmen bei der Arbeit an.

Auch die Information über unterschiedliche Arbeitsbedingungen, die Prävention von Gewalt und die Selbstbehauptung im Milieu sind wichtige Themen. In manchen Fällen geht es aber auch um existenzsichernde Maßnahmen: wenn jemand – aus unterschiedlichen Gründen – mit Sexarbeit nicht (mehr) seinen Lebensunterhalt erwirtschaften kann oder will (und auch keine andere Erwerbstätigkeit in greifbarer Nähe ist), kann auch die Beantragung von Unterstützung wie z.B. Grundsicherung ein Instrument sein, bevor man aus Geldnot heraus Sex ohne Kondom verbotenerweise anbietet.

Insbesondere für drogengebrauchende Prostituierte bieten wir Informationen zu safer sex und safer use Praktiken an.

Seit dem Jahr 2017 gilt die im Prostituiertenschutzgesetz verankerte Kondompflicht für sexuelle Dienstleister*innen und ihre Kunden. Es ist umstritten, ob gesundheitliche Prävention durch das Strafrecht gefördert werden kann. Viele Sexarbeiter*innen begrüßen aber, dass die Nachfrage von Kunden nach ungeschützten Praktiken nun mit Verweis auf die gesetzliche Vorschrift abgelehnt werden und langwierige Debatten so abgekürzt werden können.

WICHTIG
Mach´ nie was ohne Kondom, auch nicht bei Oral- und Analverkehr – es ist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich. Es gibt eine ganze Reihe von sexuell übertragbaren Infektionen, die man auch bei ungeschütztem Oralverkehr bekommen kann. Vaginalverkehr ohne Schutz ist noch gefährlicher, aber am riskantesten ist ungeschützter Analverkehr. Bei Vaginal- und Analverkehr solltest Du Gleitgel benutzen, damit das Kondom nicht reißt. Falls Du Schwierigkeiten hast, Deine Kunden zu Kondombenutzung zu bewegen, kannst Du Dir auch hierzu Tipps bei KASSANDRA holen. Wenn ein Kondom reißt, kannst Du ins Gesundheitsamt gehen und fragen, wie Du eine Schwangerschaft vermeiden und wann Du den ersten Check-Up für sexuell übertragbare Infektionen machen kannst. Du brauchst dafür keine Krankenversicherung und kein Geld.

Gespräche über Sucht und deren Prävention sind ein hoch sensibles Thema, das auch in der Beratung weit in die Intimsphäre der Menschen eingreifen kann. Einer unser Arbeitsansätze ist, durch Information, Beratung und Stärkung von Menschen in der Sexarbeit einer Suchtmittelabhängigkeit vorzubeugen. Suchtmittelmissbrauch findet gelegentlich in der professionellen Sexarbeit statt, hier werden meist aufputschende Substanzen wie Kokain, Speed oder Crystal konsumiert. Häufig versuchen aber auch suchtmittelabhängige Menschen, durch (un- bzw. semiprofessionelle) Sexarbeit, Geld aufzutreiben, um ihre jeweiligen Suchtmittel zu finanzieren (von Heroin bis Amphetamin, häufig polytoxikomaner Gebrauch). Beide Felder sind uns vertraut. Wir beraten und unterstützen sowohl Profi-Prostituierte, die Drogen gebrauchen als auch drogenabhängige Menschen, die anschaffen gehen.
Um mit diesen besonderen Zielgruppen die Notwendigkeit von bewusstem, verantwortlichem Umgang mit Suchtmitteln zu thematisieren, setzen wir unterschiedliche Materialien und Methoden ein. Dabei setzen wir auf Informationsmaterial, dass wir z.T. selbst erstellen und/oder in die relevanten unterschiedlichen Sprachen übersetzen. Durch den gezielten Einsatz dieser Materialien gelingt es uns, die Aufmerksamkeit der Zielgruppen zu wecken.
Wir sind im regionalen Hilfesystem vernetzt und kooperieren mit Einrichtungen der Suchthilfe:

  • Hängematte e.V. – Anlauf- und Notschlafstelle für Menschen, die abhängig von illegalen Suchtmitteln sind
  • Lilith e.V. – Frauen beraten Frauen
  • Mudra Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V.
Seit 2017 sind Prostitutionskunden über das Prostituiertenschutzgesetz zu Kondombenutzung verpflichtet.

Sexualbegleitung

Sexualität, erst recht, wenn es behinderte und alte Menschen betrifft, ist nach wie vor ein Tabuthema in unserer Gesellschaft. Ihr Wunsch nach Nähe, Berührung und Sexualität kann oft im privaten Umfeld nicht erfüllt werden. Daher kann es eine gute Lösung sein, eine spezielle sexuelle Dienstleistung zur Erfüllung dieser Bedürfnisse in Anspruch zu nehmen.

Damit selbstbestimmte Sexualität für behinderte und ältere Menschen nicht länger ein Tabu bleibt.

KASSANDRA bietet in unregelmäßigen Abständen eine Fortbildung zu Sexualbegleitung an. Die Qualifizierung findet mit fachlicher Unterstützung von profamilia Nürnberg statt. Im Rahmen des Projektes bilden wir interessierte Frauen und Männer zu zertifizierten Sexualbegleiter*innen und Sexualassistent*innen aus.



Die nächste Seminarreihe ist für Frühjahr 2025 geplant: Informationen zur Fortbildung

 

Wir informieren gerne Angehörige, Betreuer und Einrichtungen für ältere und/oder behinderte Menschen über:

  • Das Angebot der Sexualbegleiter*innen/ Sexualassistent*innen
  • Rahmenbedingungen einer sexuellen Dienstleistung

Um zu den Sexualbegleitungs-Kontakten zu gelangen, klick bitte hier: Kontakte Sexualbegleitung

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Sicherheit

im "Milieu"

Wir bieten Beratung zu Fragen der Arbeitssicherheit in der Prostitution. Das Wissen des Vereins und die jahrelange Erfahrung der Beratungsstelle tragen dazu bei, dass wir einige Tipps und Tricks für sicheres Arbeiten haben. Wir stellen nicht alle unsere Tipps online. Wenn Du Fragen hast oder eine Beratung wünschst, ruf‘ uns an oder komm‘ vorbei.

Bordellbetreiber*innen: Es ist in Deutschland unter Einhaltung verschiedener Regelungen legal, ein Bordell, einen FKK-Club oder eine Prostitutionswohnung zu betreiben. Seit 2017 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Betreiber*innen eine Erlaubnis beim Ordnungsamt beantragen und hierfür ein Betriebskonzept vorlegen müssen. In diesem Betriebskonzept muss genau beschrieben sein, wie die Arbeitsbedingungen in dem jeweiligen Haus sind. Das Betriebskonzept muss für die dort tätigen Prostituierten einsehbar sein. Es muss einen amtlichen Stempel vom örtlichen Ordnungsamt haben. Falls Du feststellst, dass die realen Arbeitsbedingungen ganz anders sind, als im Betriebskonzept beschrieben, solltest Du entweder sofort den Arbeitsplatz wechseln oder das jeweilige Ordnungsamt einschalten. Viele Bordellbetreiber*innen führen ihr Haus so, dass die bei ihnen tätigen Sexarbeiter*innen zufrieden sind und möglichst immer wieder Zimmer bei ihnen mieten. Andere gehen mit den Mietpreisen an die Obergrenzen und/oder versuchen fiese Tricks. Wir wissen, was üblich ist und was nicht. Frag´ uns.

Sexarbeit

...von A bis Z

Prostitution ist in Deutschland erst ab 18 Jahren erlaubt.

Unter 18jährige machen sich selbst nicht strafbar, wenn sie anschaffen gehen. Strafbar macht sich aber, wer ihnen einen Arbeitsplatz gibt. Deshalb bleibt ihnen in der Regel nur die Straße zum Arbeiten, was eine der riskantesten Formen der Prostitution ist. In ein Auto steigen und/oder zu einem Kunden nach Hause gehen ist häufig mit gewalttätigen Übergriffen verbunden. Davon ist dringend abzuraten. KASSANDRA berät auch minderjährige Sexarbeiter*innen.

Erwachsene, die mit Jugendlichen unter 18 Jahren Sex gegen Entgelt haben, machen sich grundsätzlich strafbar, insbesondere mit unter 16jährigen.

Für 18-21jährige Sexarbeiter*innen gelten in Deutschland besondere Gesetze. Wenn eine Prostituierte unter 21 Jahre alt ist und Strafanzeige gegen einen Bordellbetreiber bzw. Betreiberin stellt (wegen Gewalt, Ausbeutung, Menschenhandel etc.) werden diese strenger bestraft als wenn Prostituierte über 21 Jahre alt sind.
Bestraft werden auch diejenigen, die eine unter 21jährige dazu bringen, eine Prostitutionstätigkeit zu beginnen. Das bedeutet auch für Bordellbetreiber*innen ein Risiko: wenn eine unter 21jährige bei einer Polizeikontrolle angibt, dass dies ihr erster Arbeitsplatz ist, wird gegen Chef oder Chefin unter Umständen wegen Menschenhandels ermittelt.

KASSANDRA bietet neben vielem anderen auch Einstiegsberatung für Menschen, die überlegen, mit Sexarbeit anzufangen oder die erst kurz dabei sind. Wir sagen Dir, wie die realen Bedingungen sind, damit Du entscheiden kannst, ob Du diese Arbeit ausprobieren oder weitermachen willst. Wir wissen, wie die Spielregeln im „Milieu“ sind, was üblich ist und was nicht, wie das Preis/Leistungsverhältnis ist und wie die unterschiedlichen Arbeitsplätze sind. Wir können Dir Tipps geben, was Du alles besser nicht tun solltest und wie Du trotzdem Geld verdienen kannst. Und natürlich wie die gesetzlichen Regelungen sind, auf was Du achten musst, um keinen Ärger mit Behörden zu bekommen.

Seit Juli 2017 müssen sich alle Sexarbeiter*innen vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anmelden und eine Gesundheitsberatung wahrnehmen. Das können in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Ämter sein. Hier findest Du Information zu dem Gesetz und für alle Bundesländer: https://www.stmas.bayern.de/prostituiertenschutzgesetz/index.php.

Auch Tantra-Masseur*innen, Dominas und Sexualbegleiter*innen etc. zählen durch das Prostituiertenschutzgesetz von 2017 zu Prostituierten. Selbst wer nur gelegentlich Sex gegen Geld anbietet, oder wer Sex für einen geldwerten Vorteil erbringt (wie z.B. Drogen, einem Schlafplatz, Kleidung, einem Handy, Konzertkarten o.ä.), zählt seit 2017 grundsätzlich als Sexarbeiter*in. Wer nicht angemeldet ist und in eine Kontrolle gerät, kann eine Strafe bekommen. Bordellbetreiber*innen, die nicht angemeldeten Prostituierten einen Arbeitsplatz geben, sind von hohen Geldbußen bedroht und können im Wiederholungsfall ihre Betriebserlaubnis verlieren.

Die gesundheitliche Beratung findet in Bayern in den Gesundheitsämtern statt und wird von Sozialpädagoginnen oder Ärztinnen durchgeführt. Es kann regional unterschiedlich sein, wie viel die Berater*innen von Sexarbeit wissen. Trotzdem kannst Du davon ausgehen, dass die Berater*innen wichtige Informationen zum Thema Gesundheit für Dich haben, z.B., wie Du auch ohne Krankenversicherung medizinische Hilfe bekommen kannst, wenn Du sie brauchst. Für die gesundheitliche Beratung gilt die medizinische Schweigepflicht. Du bekommst eine Bescheinigung über die Teilnahme an dem Gesundheitsberatungsgespräch und musst (im Bundesland Bayern) € 35,- zahlen. Die Gültigkeit der Bescheinigung ist bei unter 21jährigen 6 Monate, bei über 21jährigen 1 Jahr. Dann muss die gesundheitliche Beratung erneut wahrgenommen werden. Wenn sich Dein Name verändert, z.B. durch Heirat, musst Du die Bescheinigung auf den neuen Namen umschreiben lassen.

Die Anmeldeberatung wird in der Regel von behördlichen Angestellten durchgeführt. Sie erklären Dir die gesetzliche Lage, was Du darfst und was verboten ist. Sie geben Deine Daten an das zuständige Finanzamt weiter (in Deutschland muss jeder Mensch Steuern zahlen, der Geld verdient). Zur Anmeldeberatung musst Du ein Foto mitbringen und weitere € 35,- (im Bundesland Bayern) bezahlen. Du bekommst einen offiziellen Prostituiertenausweis. Auch hier gilt, dass eine Namensänderung eingetragen werden muss.

Es besteht die Möglichkeit, gegen weitere Gebühren von jeweils € 35,- (im Bundesland Bayern) die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung und die Anmeldebescheinigung (Prostituiertenausweis) auf einen Alias-Namen ausstellen zu lassen. Da in dem Ausweis ein Foto ist – und er zudem nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument gilt – ist dies in der Praxis nicht hilfreich, falls Du ein Doppelleben führst und die Tätigkeit als Sexarbeiterin verheimlichen willst.

Jeder Arbeitsort, z.B. Wohnung, Laufhaus, Saunaclub, Studio oder Straße, hat Vor- und Nachteile. Es variieren u.a. die Arbeitszeiten, die Arbeitsbedingungen und die Kundschaft. Auch ist nicht jeder Ort für jede*n ein geeigneter Arbeitsplatz. Bitte beachte die jeweilige Sperrbezirksvorordnung (siehe Sperrbezirk)! Auch hier gilt: Du kannst Dich an KASSANDRA wenden, wenn Du Fragen hast.

Falls Du nur gelegentlich nach Deutschland zum Arbeiten kommst und längere Pausen dazwischen hast, solltest Du unbedingt Deine Reisetickets aufheben und nachweisen können, von was Du im Heimatland gelebt hast.

Das gilt natürlich auch, wenn Du in Deutschland lebst und längere Pausen machst: Du musst immer nachweisen können, wovon Du in dieser Zeit gelebt hast. Das können selbstverständlich auch Rücklagen aus der Sexarbeit sein, sofern Du vorher entsprechend hohe Beträge versteuert hast.

Bürger*innen von EU-Mitgliedsstaaten dürfen sich in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat aufhalten und arbeiten, so lange sie wollen („EU-Freizügigkeit“).

Bürger*innen anderer Staaten benötigen vor Einreise und Arbeitsantritt die Erlaubnis, in Deutschland einer (selbständigen) Arbeit nachzugehen. Nicht-EU-Bürger*innen bekommen diese Erlaubnis nur, wenn sie mit einem deutschen Bürger bzw. einer deutschen Bürgerin verheiratet sind. Wenn Du verheiratet bist, kannst Du nur in dem EU-Land arbeiten, aus dem der Ehepartner oder die Ehepartnerin stammt. Wenn Du z.B. aus Ecuador stammst und mit einem Belgier verheiratet bist, darfst Du nur in Belgien arbeiten. Wenn Du z.B. aus Nigeria stammst und mit einem Italiener verheiratet bist, darfst Du nur in Italien arbeiten.

Mit einem Touristenvisum darf man nicht arbeiten, weder in der Sexarbeit noch in einem anderen Job.

In Deutschland gibt es ein dichtes Netz von Beratungsstellen für alle möglichen Anliegen. Auch für Migranten und Migrantinnen gibt es Beratungsstellen, egal ob mit legalem oder illegalem Aufenthaltsstatus. Wenn Du nicht weißt, wie Du die richtige Anlaufstelle findest, frag´ uns.

Auch wenn Du nicht in Nürnberg bist, kannst Du Dich gerne bei uns melden. Wir helfen Dir dabei, eine Beratungsstelle dort zu finden, wo Du gerade bist bzw. für das Anliegen, das Du hast.

Wenn Du überlegst, in eine andere Erwerbstätigkeit umzusteigen, bieten wir u.a. kostenlose Deutschkurse, PC- und Bewerbungstrainings an, unterstützen bei der Jobsuche und beim Umgang mit Behörden. Bitte mach‘ einen persönlichen Termin bei uns in der Beratungsstelle aus, damit wir Dich bestmöglich unterstützen können.

Die Teilnahme an einem Deutschkurs oder PC-Training ist nicht daran gebunden, dass Du in einen anderen Job wechseln willst. Du kannst laufend in einen Anfänger- bzw. Fortgeschrittenenkurs einsteigen, in dem auch Begriffe gelernt werden, die Du in der Sexarbeit brauchen kannst.

Drogengebrauch und übermäßiger Alkoholgenuss lassen die eigenen Grenzen verschwimmen, so dass Du Dich unter Umständen zu Handlungen überreden lässt, die Du eigentlich ablehnst (z.B. Sex ohne Kondom oder Praktiken, die Du sonst nicht im Angebot hast). In der sogenannten „Beschaffungsprostitution“ (d.h. Sex zur Finanzierung des Drogengebrauchs, Sex gegen Drogen oder einen Schlafplatz etc.) solltest Du darauf achten, Deine Dienstleistungen mit möglichst klarem Kopf anzubieten. Es ist nicht nur körperlich, sondern auch seelisch ungesund, am nächsten Morgen festzustellen, was gestern alles schief gelaufen ist. Informationen zu Drogen/safer use/Sucht erhältst du in Nürnberg z.B. bei Mudra – Alternative Jugend- und Drogenhilfe oder Lilith e.V. – Frauen beraten Frauen. Alles, was den Bereich Sexarbeit betrifft, kannst Du uns von KASSANDRA fragen. Auch wer Drogen oder andere Suchtmittel nimmt, kann professionell arbeiten!

Besorge Dir einen übersichtlichen Kalender und notiere mit, wie viele Kunden Du für jeweils welchen Betrag an welchem Arbeitstag hattest. Notiere, wo genau Du an dem Tag gearbeitet hast und welche Unkosten Du den Einnahmen gegenüberstellen kannst. Notiere auch, wenn Du Dir freie Tage nimmst oder wenn Du krank bist (am besten mit einem Attest vom Arzt).

Wenn Du täglich nur einen Kunden mit einem niedrigen Preis angibst, aber eine hohe Miete hast und jede Woche einen 100er-Pack Kondome kaufst, wird das Finanzamt Dir nicht glauben. In eine Fahndungsmaßnahme des Finanzamtes zu geraten ist sehr stressig – Dein ganzes Leben wird umgedreht und durchleuchtet. Das kannst Du vermeiden, indem Du glaubwürdige Angaben machst und Steuern entrichtest.

Wer Geld verdient, muss Steuern zahlen. Wenn Du Dich als Prostituierte*r anmeldest, leitet die Anmeldebehörde Deine Daten an das Finanzamt weiter. Es ist sinnvoll, sich möglichst gleich zu Beginn Deiner Tätigkeit als Prostituierte*r beim Finanzamt eine Steuernummer zu holen und jeweils am Ende des Geschäftsjahres eine Steuererklärung einzureichen. Hierfür brauchst Du möglicherweise Hilfe durch eine*n Steuerberater*in.

siehe sexuell übertragbare Infektionen

Geschlechtskrankheiten werden auch sexuell übertragbare Infektionen (STIs von englisch sexually transmittable infections) genannt, weil man auch Träger*in einer Infektion sein kann, ohne selbst krank zu sein.

In Deutschland gibt es keine verpflichtende ärztliche Untersuchung für Sexarbeiter*innen, es herrscht jedoch Kondompflicht (siehe Kondompflicht).
Anonyme, kostenlose STI-Untersuchungen werden in Nürnberg z.B. im Gesundheitsamt angeboten (Tel.: 0911/231 -2767 oder -2292).

Wer wissentlich eine andere Person mit einer Geschlechtskrankheit ansteckt, macht sich strafbar.

Mit „Gesetz“ ist meist das seit 2017 gültige Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gemeint.
Unter folgendem Link findest Du Informationen zum ProstSchG: https://www.stmas.bayern.de/prostituiertenschutzgesetz/index.php
Auch Tantra-Masseur*innen, Dominas und Sexualbegleiter*innen zählen durch das Prostituiertenschutzgesetz zu Prostituierten. Selbst wer nur gelegentlich Sex gegen Geld oder andere Gegenleistungen (wie z.B. Drogen, einem Schlafplatz, Kleidung, Handy etc.,) anbietet, zählt grundsätzlich als Sexarbeiter*in.

Von vielen Menschen in der Sexarbeit wird das Prostituiertenschutzgesetz eher als Kontroll- denn als Schutzgesetz wahrgenommen, weil sie sich nun bei Behörden outen und an mehr Regeln halten müssen als zuvor. Der Schutzcharakter des Gesetzes muss noch belegt werden. Einen positiven Effekt hat voraussichtlich, dass Bordellbetriebe nun einer strengeren Überwachung unterliegen.

Achte bitte auf Deine Gesundheit. Dies kannst Du z.B. tun, indem Du

  • auf Kondombenutzung durch Deine Kunden bestehst (siehe Kondompflicht)
  • Gleitgel verwendest, damit Kondome nicht reißen
  • Dich gegen Hepatitis B impfen lässt
  • die (freiwillig und anonym nutzbaren) Untersuchungen beim Gesundheitsamt in Anspruch nimmst. HIV/STI-Untersuchungen bekommst Du in Nürnberg im Gesundheitsamt (Tel.: 0911-231 -2541).
  • Dich umgehend an uns bzw. das Gesundheitsamt oder einen Arzt oder Apotheker wendest, wenn ein Kondom reißt. Du kannst eine Schwangerschaft vermeiden und eine Check-Up für sexuell übertragbare Infektionen machen. Du brauchst dafür beim Gesundheitsamt keine Krankenversicherung und kein Geld. Die Adresse des Gesundheitsamtes ist Burgstraße 4, Zimmer 3 im Erdgeschoss. Die Öffnungszeiten sind Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, Vor- und Nachmittag. Tel.: 0911-231-2767
  • keine Vaginalspülungen vornimmst. Die Scheide reinigt sich von selbst. Es reicht vollkommen, wenn Du Dich einmal am Tag mit klarem Wasser wäschst. Bitte achte darauf, dass Du keinerlei Substanzen verwendest, die Seife, Desinfektionsmittel oder Parfüms enthalten. Sie schädigen Deine natürlichen Intimbakterien. Wenn Deine Vaginalflora gesund ist, hat sie eine natürliche Barrierewirkung. Wenn sie beeinträchtigt ist, steigt das Risiko, dass Du Dich mit einer sexuell übertragbaren Infektion infizierst, wenn ein Kondom reißt.

Wer wissentlich eine andere Person mit einer sexuell übertragbaren Infektion ansteckt, macht sich strafbar. Kunden, die sich heimlich das Kondom abnehmen, sind ebenfalls von Strafe bedroht. Wenn Du seine Identität feststellen kannst (Security, Polizei, Autonummer etc.), kannst Du eine Anzeige gegen ihn erstatten. Wenn er Dich mit einer sexuell übertragbaren Infektion angesteckt hat, fällt seine Strafe umso höher aus. Falls Du schwanger wirst und das Kind behalten möchtest, muss er zahlen, bis das Kind erwachsen ist.

Du solltest nicht nur auf die körperliche, sondern auch auf Deine psychische Gesundheit und Dein seelisches Wohlbefinden achten.
Überlege Dir gut, welche sexuellen Dienstleistungen Du erbringen möchtest und welche nicht. Sei Dir darüber im Klaren, dass Du nicht verpflichtet bist, alle Wünsche von Kunden zu erfüllen, insbesondere nicht den Wunsch nach ungeschützten Kontakten. Benutze auch bei Oral- und Analverkehr ein Kondom.
Falls jemand Dich schlecht behandelt, übergriffig wird, Dich betrügt oder Gewalt anwendet, sh. Punkt Gewalt. Auch hier gilt:

In akuten seelischen Krisen kannst du dich an den Krisendienst Mittelfranken (Tel.: 0911 / 4248550) wenden. Er ist zwischen 18 und 24 Uhr und an den Wochenenden erreichbar. Dort gibt es verschiedensprachige Mitarbeiter*innen.

In unseren Öffnungszeiten kannst Du Dich an KASSANDRA wenden!

Bei Gewalterfahrungen oder sonstigen Bedrohungen (egal ob sexuell, körperlich oder psychisch) kann sich jeder Mensch in Deutschland an Beratungsstellen, die Frauen und Männer in Zwangslagen unterstützen, wenden. Zu nennen sind hier z.B.

  • JADWIGA Fachberatungsstellen für Opfer von Frauenhandel, Telefon Nürnberg: 0911 431 06 56
  • Frauenberatung Nürnberg für gewaltbetroffene Frauen & Mädchen, Telefon 0911 28 44 00
  • Wildwasser Nürnberg e.V., Telefon 0911/ 33 13 30
  • Jungenbüro Nürnberg, Telefon 0911/ 52 81 37 51
  • Frauenhaus Nürnberg, Telefon 0911/ 33 39 15, Beratungsstelle des Frauenhauses 0911/378 88 78

In akuten Gewalt- und/oder Bedrohungssituationen kannst Du Dich an die Polizei wenden. Du erreichst sie bei Gefahr in ganz Deutschland unter 110.
Bei Bedarf kannst Du bei KASSANDRA auch ein Arbeitssicherheits- bzw. Gewaltschutztraining bekommen. Frag´ in unserer Beratungsstelle nach.

Das Arbeiten in der eigenen Wohnung, in der Kinder leben, ist zwar nicht generell verboten, wir raten dennoch dringend davon ab! Es besteht die Gefahr, dass das Kind vom Jugendamt in Obhut genommen wird. Die Arbeit als Prostituierte an einem Ort außerhalb der Wohnung, in der das Kind lebt, ist dagegen kein Grund, warum einer Mutter das Kind entzogen werden darf.

Sexuelle Handlungen vor Kindern oder Kindern pornografisches Material zu zeigen sind strafbar.

Du hast Anspruch auf Kindergeld, wenn

  • Dein Kind unter 18 Jahren ist (unter bestimmten Voraussetzungen auch länger)
  • Du dein Kind/Stiefkind/Enkelkind/Pflegekind regelmäßig versorgst und es in deinem Haushalt lebt
  • Du in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz wohnst.

Kindergeld kann auch dann an einen in Deutschland ansässigen Elternteil bezahlt werden, wenn das Kind des EU-Bürgers nicht bei dem Elternteil in Deutschland lebt.

Das Werben und Anbieten von analen, vaginalen und oralen sexuellen Dienstleistungen ohne Kondom ist verboten. Wer Werbung für ungeschützte sexuelle Kontakte schaltet, kann bestraft werden. Dies gilt auch für Synonyme wie „natur“, „pur“, „französisch +++“ etc.

Wer wissentlich eine andere Person mit einer sexuell übertragbaren Infektion (STI/Geschlechtskrankheit) ansteckt, macht sich strafbar.

Prostituierte, die sich auf ungeschützte Kontakte einlassen, können eine Strafe bekommen. Kunden, die kein Kondom benutzen, können eine hohe Strafe bekommen. Insbesondere bei Gewaltanwendung oder Hinterlist (heimlich das Kondom abziehen) fällt diese Strafe drastischer aus. In einem solchen Fall solltest Du immer versuchen, an seine Daten zu kommen: Security, Polizei, Autonummer notieren etc.

Jeder Mensch, der in Deutschland lebt und arbeitet, ist verpflichtet, eine in Deutschland gültige Krankenversicherung zu haben. In den meisten Fällen können Sexarbeiter*innen zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung wählen.

Wenn Dein Wohnsitz in einem EU-Land ist, kannst Du im Herkunftsland eine meist sehr preisgünstige EU-Krankenversicherung abschließen. Du erkennst sie an dem EU-Sternenkreis auf der Versicherungskarte. Sie gilt in ganz Europa.
Für Menschen, die dennoch keine Krankenversicherung haben, gibt es in manchen Regionen Einrichtungen, wo sie kostenlos ärztliche Versorgung bekommen. In Nürnberg bietet die Straßenambulanz Franz von Assisi Hilfe an. Im Gesundheitsamt Nürnberg können sich Menschen mit häufig wechselnden Sexualpartnern kostenlos und anonym auf sexuell übertragbare Infektionen untersuchen lassen.

Die Notaufnahmen der Krankenhäuser helfen Dir auch, wenn Du keine Krankenversicherung hast. Unter Umständen hast Du dann Schulden, die Du zurückzahlen musst. Wenn Du in einem lebensbedrohlichen Zustand bist, entstehen keine Kosten. Wenn es um Leben und Tod geht, wirst Du im Krankenhaus immer auch ohne Geld behandelt!

Prostitution ist in Deutschland legal.

Die Arbeitsmiete wird meist entweder als Wochenmiete oder prozentual zu den Einnahmen gezahlt. Der Vermieter muss eine Quittung über die Zahlung und Höhe der erbrachten Miete aushändigen.

Die Polizei darf alle Orte der Prostitution jederzeit betreten, dort in alle Räume schauen und die Ausweispapiere aller Anwesenden kontrollieren. Bei Polizeikontrollen müssen nur die Informationen preisgegeben werden, die auch auf dem Personalausweis/Pass zu finden sind, sowie der Ausweis nach ProstSchG. Informationen hierzu findest Du auch unter Downloads.

Sexarbeiter*innen bestimmen selbst, was sie ihren Kund*innen anbieten und wie viel Geld sie dafür verlangen. Natürlich setzt der Markt und die Konkurrenz auch Grenzen. Es kommt auf Dein Verhandlungsgeschick und Deine Kreativität an, wie viel Lohn Du erzielen kannst – und hier gibt es sehr großen Spielraum!

Es empfiehlt sich, Dein Geld vor Beginn der Leistung zu verlangen und so zu deponieren, dass es Dir niemand stehlen oder rauben kann. Vorauskasse ist gängige Praxis in der Branche. Wenn Kunden trotz erbrachter Dienstleistung nicht bezahlen, kann das Geld vor Gericht eingeklagt werden. Hierfür brauchst Du aber die Daten des Kunden: Polizei und/oder Security einschalten oder Autonummer notieren.

Du solltest die Quittungen für alle von Dir bezahlten Arbeitskosten sammeln. Reisekosten, Zimmermiete oder Club-Eintrittsgeld, Werbung, Kondome etc.. Wenn Du etwas in einem Ladengeschäft (z.B. Apotheke, Drogerie, Supermarkt) kaufst, z.B. Kondome und Gleitgel, solltest Du den Kassenbeleg aufheben.
Lass´ Dich nie von Bordellbetreiber*innen, Taxifahrer*innen oder sonstigen Dienstleister*innen ohne Quittung abspeisen. Bezahle nur den Betrag, der tatsächlich auf der Quittung draufsteht. Außerdem muss auf einer Quittung ersichtlich sein:
das Datum, wer bezahlt für was (Dein Name und z. B. Zimmermiete), wer ist der Empfänger (z.B. Inhaber von Club XXX), eine Quittungsnummer und eine Unterschrift von der Person, die das Geld entgegengenommen hat. Das kann auch jemand sein der im Club oder Bordell angestellt ist, Hauptsache, der Name ist leserlich.

Du kannst alle Deine Arbeitskosten von der Steuer absetzen. Jede Quittung, die Du aufhebst und in Deiner Steuererklärung angeben kannst, mindert Deine Steuerschuld!

Laut den Vereinten Nationen sollten alle „Menschen die Möglichkeit eines befriedigenden und ungefährlichen Sexuallebens und ihre Möglichkeit zur Fortpflanzung […] [sowie] die freie Entscheidung [haben], ob, wann und wie oft sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen“ (Zinsmeister 2013, S.48)

Sexualbegleitung und Sexualassistenz bezeichnen sexuelle Dienstleistungen speziell für Menschen, die ihre Sexualität nicht (mehr) selbst ausleben können, sei es durch körperliche oder geistige Beeinträchtigungen.

Egal ob Sexarbeiter*in oder nicht: niemand darf eine andere Person zu sexuellen Handlungen zwingen. Und niemand darf einer anderen Person vorschreiben, wann, wo und wie sie/er mit wem Sex haben muss.

Es gibt eine ganze Reihe Infektionen, die beim ungeschützten vaginalen, oralen und analen Sex übertragen werden können. Der beste Schutz ist Kondombenutzung, mit Gleitgel bei vaginalem und analem Verkehr. Wenn jemand Sex mit vielen verschiedenen Menschen hat, ist es ratsam alle paar Monate einen Check-Up beim Gesundheitsamt in Anspruch nehmen. Wenn Du Schmerzen hast, etwas juckt, brennt etc., solltest Du bei der nächstmöglichen Gelegenheit zu einer Untersuchung gehen. Kontakt sh. unter Gesundheit.

Ein guter Schutz ist neben Kondombenutzung eine Schutzimpfung gegen Hepatitis B und gegen HPV. Deutsche Krankenversicherungen zahlen diese Impfungen für junge Menschen unter 18 Jahren. In manchen EU-Ländern, z.B. Ungarn, werden Jugendliche ebenfalls routinemäßig gegen Hepatitis B geimpft. Das gilt leider nicht zwangsläufig für alle EU-Länder. Hast Du einen Impfpass? Dort steht, wogegen Du geimpft bist. Ggf. kannst Du Dich im Gesundheitsamt zum Selbstkostenpreis gegen Hepatitis B impfen lassen.

Selbstverständlich kannst Du auch in jede beliebige Praxis für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder zu Frauenärzten gehen, wenn Du krankenversichert bist oder selbst bezahlen kannst. Der behandelnde Arzt bzw. die Ärztin sollte aber erfahren, was Du beruflich machst, weil sie sonst in manchen Fällen den Zusammenhang mit Deiner Symptomatik nicht so einfach erkennen können.

Das Anbieten und Bewerben von sexuellen Handlungen mit schwangeren Frauen sechs Wochen vor der Entbindung ist verboten.

Wenn Du schwanger bist und eine Beratung benötigst, kannst Du Dich beispielsweise an die Beratungsstellen der profamilia wenden, die im ganzen Bundesgebiet zu finden sind. Auch das Gesundheitsamt in Nürnberg hat eine Schwangerenberatungsstelle (siehe auch Schwangerschaftsabbruch). Wenn Du den Vater des Kindes kennst und er nicht zahlen möchte, kannst Du Dich an KASSANDRA wenden, wir helfen Dir und Deinem Kind zu Eurem Recht.

Wer ungewollt schwanger ist, kann innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen abtreiben lassen. Dazu ist der Besuch bei einer Schwangerschaftskonfliktberatung (z.B. bei der Beratungsstelle Pro Familie oder des Gesundheitsamtes) notwendig. Falls Du keine Krankenversicherung hast oder über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügst, um einen Abbruch zu bezahlen, ist es möglich die Übernahme eines Teils der Abbruchkosten zu beantragen.

Solltest Du Dich alleine unsicher fühlen kann es helfen mit Kolleg*innen in einer Wohnung zu arbeiten. In einem Club bzw. Laufhaus gibt es immer Notrufanlagen und Kolleginnen oder Security.

Wir möchten nicht alle unsere Sicherheits-Tipps online stellen. Du kannst Dich gerne an uns oder an eine andere Beratungsstelle für Sexarbeiter*innen im Bundesgebiet wenden.

Jede Gemeinde hat unterschiedliche Regelungen dazu, in welchen Gebieten Prostitution erlaubt ist oder nicht. Informationen dazu können beim jeweiligen Ordnungsamt eingeholt werden. Im Downloadbereich findest Du die Nürnberger Sperrgebietsverordnung.

EU-Bürger, die mindestens 6 Monate in Deutschland gearbeitet und Steuern bezahlt haben, können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung beim Staat (Jobcenter/Arbeitsagentur) beantragen.

siehe auch Finanzamt

Sexarbeiter*innen sind i.d.R. selbstständig tätig und müssen sich beim Finanzamt als selbstständig tätig anmelden und über eine Steuererklärung Umsatz- und Einkommensteuern bezahlen.
Dazu muss ein vereinfachtes Kassenbuch über die täglichen Einnahmen und Ausgaben geführt werden. Es ist ratsam, alle Quittungsbelege für die Ausgaben (z.B. Arbeitsmiete, Kondome, Sexspielzeug, Werbung) aufzuheben, weil ein Nachweis über Ausgaben für die Arbeit die Steuerlast mindert. Wer keine Steuern bezahlt, macht sich wegen Steuerhinterziehung strafbar.

Als Selbstständige*r sollte man sich privat um seine Altersvorsorge kümmern, da man keinen Anspruch auf Rente hat. Auch für den Krankheitsfall sollte man vorsorgen, da das Einkommen in diesem Falle ausbleibt.

Gute Werbung ist für jedes Geschäft das A und O. Grundsätzlich solltest Du Dir genau überlegen, welche Informationen und Bilder du veröffentlichen möchtest: das Netz vergisst bekanntlich nichts.

Die Regelungen des Sperrbezirks gelten auch in der „Wohn“-Wohnung, in welcher in der Regel gearbeitet werden kann. Dennoch ist es wichtig jede Situation individuell zu betrachten. Für nähere Informationen wende Dich bitte an uns oder an eine andere Sexarbeiter*innen-Beratungsstelle im Bundesgebiet.